Informationen zu Meldepflichten: konkret, individuell und aktuell

Im Informationsportal ermitteln Sie Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Nutzen Sie die Frage-Antwort-Kataloge, um individuelle, konkrete Informationen zu erhalten, was Sie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen. Außerdem finden Sie im Informationsportal allgemeine Informationen zur Sozialversicherung in Form von Glossar, Steckbriefen und Bibliothek. Unter Gut zu wissen erläutern wir Ihnen neue Regelungen und geben nützliche Tipps.
Bitte beachten Sie: Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung. Es ersetzt nicht die persönliche Beratung durch die Träger der Sozialversicherung.

Gut zu wissen – Hinweise und Tipps für Arbeitgeber

Ruhendes Arbeitsverhältnis: Und die Sozialversicherung?

Wenn ein Arbeitsverhältnis nicht beendet wird aber vorübergehend ruht, hat das Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Meist müssen dann auch Meldungen erstellt werden.

Ende der Rechtskreistrennung bei Meldungen: Auswirkungen auf die DEÜV?

Die Grenzwerte Ost und West sind ab 2025 gleich hoch. Damit entfällt die bisher notwendige Rechtskreistrennung – allerdings nur im Meldeverfahren. Für Beitragsnachweise gilt etwas anderes.

Wann ist eine Unterbrechungsmeldung nach der DEÜV abzugeben?

Die Unterbrechungsmeldung hat eine wichtige Funktion innerhalb des Meldeverfahrens nach der DEÜV. Was unterscheidet sie von der Abmeldung und wann muss welche Meldung abgegeben werden?