Informationen zu Meldepflichten: konkret, individuell und aktuell

Im Informationsportal ermitteln Sie Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Nutzen Sie die Frage-Antwort-Kataloge, um individuelle, konkrete Informationen zu erhalten, was Sie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen. Außerdem finden Sie im Informationsportal allgemeine Informationen zur Sozialversicherung in Form von Glossar, Steckbriefen und Bibliothek. Unter Gut zu wissen erläutern wir Ihnen neue Regelungen und geben nützliche Tipps.
Bitte beachten Sie: Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung. Es ersetzt nicht die persönliche Beratung durch die Träger der Sozialversicherung.

Gut zu wissen – Hinweise und Tipps für Arbeitgeber

Welche Meldungen gehen an die Bundesagentur für Arbeit?

Die Meldedaten aus den klassischen DEÜV-Meldungen werden grundsätzlich an alle SV-Träger übermittelt, auch an die Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus gibt es weitere Daten, die der Arbeitgeber dorthin melden muss.

Von Vollzeit in Teilzeit: Wie der Übergang gelingt

Wenn ein Arbeitnehmer von der Vollzeit in eine Teilzeitbeschäftigung wechselt, gibt es einiges zu beachten – ganz besonders in der Sozialversicherung.

Geringfügige Beschäftigung (Minijob) neben einer Altersrente

Bei Altersrentnern gelten einige Besonderheiten hinsichtlich der Versicherungspflicht und der Beitragszahlung. Das gilt auch bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs). Worauf Sie achten müssen.