Informationen zu Meldepflichten: konkret, individuell und aktuell

Im Informationsportal ermitteln Sie Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Nutzen Sie die Frage-Antwort-Kataloge, um individuelle, konkrete Informationen zu erhalten, was Sie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen. Außerdem finden Sie im Informationsportal allgemeine Informationen zur Sozialversicherung in Form von Glossar, Steckbriefen und Bibliothek. Unter Gut zu wissen erläutern wir Ihnen neue Regelungen und geben nützliche Tipps.
Bitte beachten Sie: Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung. Es ersetzt nicht die persönliche Beratung durch die Träger der Sozialversicherung.

Gut zu wissen – Hinweise und Tipps für Arbeitgeber

Kurzarbeitergeld wird weiterhin für maximal 24 Monate gezahlt

Das Kurzarbeitergeld dient zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Krisenzeiten. Die maximale Dauer der Leistung wurde für 2026 von 12 auf 24 Monate verlängert.

UV-Jahresmeldung: Hinweise zur Übermittlung

Die UV-Jahresmeldung (Abgabegrund 92) ist zusätzlich zur regulären Jahresmeldung (Abgabegrund 50) zur Rentenversicherung zu übermitteln. Die Abgabe erfolgt im Rahmen des regulären Meldeverfahrens digital. Was Sie dazu wissen sollten.

Änderungen in der Sozialversicherung zum 01.01.2026

Wie jedes Jahr bringt der 1. Januar auch für 2026 viele Änderungen mit sich, die Sie als Arbeitgeber kennen und berücksichtigen sollten. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor.