Informationen zu Meldepflichten: konkret, individuell und aktuell

Im Informationsportal ermitteln Sie Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Nutzen Sie die Frage-Antwort-Kataloge, um individuelle, konkrete Informationen zu erhalten, was Sie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen. Außerdem finden Sie im Informationsportal allgemeine Informationen zur Sozialversicherung in Form von Glossar, Steckbriefen und Bibliothek. Unter Gut zu wissen erläutern wir Ihnen neue Regelungen und geben nützliche Tipps.
Bitte beachten Sie: Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung. Es ersetzt nicht die persönliche Beratung durch die Träger der Sozialversicherung.

Gut zu wissen – Hinweise und Tipps für Arbeitgeber

Pflegeversicherung: Digitales Nachweisverfahren (DaBPV) seit 01. Juli in Kraft

Die Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung hängt auch von der Anzahl der Kinder ab: Kinderlose zahlen mehr, Eltern mit mehreren Kindern weniger. Seit Juli ermitteln Arbeitgeber diese Zahl digital und übermitteln sie an die Pflegeversicherung. Was Sie dazu noch wissen müssen, erfahren Sie hier.

Sozialversicherung und Hinzuverdienst: Regelungen ab dem Renteneintritt

Ein Beschäftigter arbeitet nach dem Renteneintritt weiterhin. Das kann Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung in den einzelnen Versicherungszweigen haben. Welche Meldungen sind dann zu erstatten?

Die Arbeitsbescheinigung für die BA: Ausstellung und Übermittlung

Die Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur muss der Arbeitgeber elektronisch übermitteln. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Wir sagen, wann die Bescheinigung erforderlich ist und wie sie übermittelt werden kann.