Informationen zu Meldepflichten: konkret, individuell und aktuell

Im Informationsportal ermitteln Sie Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Nutzen Sie die Frage-Antwort-Kataloge, um individuelle, konkrete Informationen zu erhalten, was Sie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen. Außerdem finden Sie im Informationsportal allgemeine Informationen zur Sozialversicherung in Form von Glossar, Steckbriefen und Bibliothek. Unter Gut zu wissen erläutern wir Ihnen neue Regelungen und geben nützliche Tipps.
Bitte beachten Sie: Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung. Es ersetzt nicht die persönliche Beratung durch die Träger der Sozialversicherung.

Gut zu wissen – Hinweise und Tipps für Arbeitgeber

Geänderte Vorschriften bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Arbeitgeber müssen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung viele Vorschriften beachten. Einiges wird jetzt erleichtert. Die einschlägige DGUV-Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft.

Ab 01. Juni 2025: Erweiterter Mutterschutz bei Fehlgeburten

Die Mutterschutzfrist gilt für werdende Mütter vor und nach der Geburt. Durch eine Gesetzesänderung werden nun auch Frauen berücksichtigt, die eine Fehlgeburt erleiden. Das gilt ab 1. Juni 2025.

Beamte und ein Gewerbe: Geht das?

Auch Beamte können neben ihrem Dienst eine Nebenbeschäftigung oder ein Gewerbe ausüben – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und was bedeutet das für die Sozialversicherung?